Seit 1976
Ursprünglich als forensische Allgemeinkanzlei mit Schwerpunkten im Arbeits-, privaten Bau- und Verkehrsrecht ausgerichtet, kam ab 1994 mit der regelmäßigen Bestellung von Dr. Köhler zum Zwangs- und Insolvenzverwalter der Schwerpunkt Insolvenz- und Zwangsverwaltungsrecht hinzu. Seither wurden mehr als 1000 Verfahren erfolgreich abgewickelt.
Um neben dem Bedürfnis der Mandanten nach zuverlässiger anwaltlicher Beratung und Vertretung auch dem nach professioneller Insolvenz- und Zwangsverwaltung Rechnung zu tragen, wurde neben der Anwaltskanzlei Dr. Köhler und Kollegen das Insolvenz- und Zwangsverwaltungsbüro Dr. Köhler gegründet. Seit 2007 erfolgt die Abwicklung der Insolvenz- und Zwangsverwaltungsverfahren in einer Partnerschaft mit Rechtsanwalt Sascha R. Seehaus. Seither firmiert das Insolvenz- und Zwangsverwaltungsbüro unter dem Namen Dr. jur. A. Köhler & Sascha R. Seehaus.
Somit bieten wir unseren Mandanten und den Gerichten heute zwei leistungsstarke Büros. Beide Büros gewährleisten durch einen hohen Grad an Spezialisierung professionelle Bearbeitung der uns anvertrauten Angelegenheiten.
Vor mehr als 30 Jahren gegründet, hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Köhler und Kollegen am Markt bewährt. Zu unseren Mandanten zählen wir heute Unternehmen, ihre Gesellschafter, leitende Angestellte und Privatpersonen, die der Fachkompetenz unserer Anwälte in allen Fragen der von uns bearbeiteten Rechtsgebiete vertrauen.